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Beitragsordnung (gemäß § 5 der Vereinssatzung)
1. Diese Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
2. Jahresbeiträge sind für ein Jahr im Voraus zu errichten:
Fördermitglieder dürfen den Betrag auf freiwilliger Basis selbstständig erhöhen. Der einzuziehende
Beitrag ist auf dem Aufnahmeantrag gesondert anzugeben.
3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Der Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschriftmandat zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres eingezogen.
5. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
6. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
Sankt Augustin, den 12.04.2024